Ihr Gastroservice
Die Wildkochschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietkochservice „Privat“

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Mietkochservice „Privat“ des Mietkochservice Fabian Goriup – „Go Cook“, nachfolgend „Go Cook“ genannt.


§ 2 Vertragsabschluss

Die Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie können bis zur Auftragsannahme durch Go Cook widerrufen oder geändert werden. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen, werden erst durch die schriftliche (auch elektronisch) Auftragsbestätigung verbindlich. 

 

§ 3 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person, vorrangig zur Rechnungsstellung und Kontaktaufnahme (Keine Werbung oder Newsletter), gespeichert werden. Go Cook verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Daten und sichert zu, diese nicht an Unbefugte bzw. Dritte herauszugeben.

 

§ 4 Leistungsbeschreibung

Der Kunde verpflichtet sich, Go Cook im Rahmen der Vertragsverhandlungen genaue Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages wichtig sind (Anzahl Gäste, Uhrzeiten, Veranstaltungsort, etc.) bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten so dann als Vertragsbestandteil und sind Grundlage der Abrechnung. Im vereinbarten Preis enthalten sind: Kauf der Waren (Zutaten) und Hilfsstoffe, die Zubereitung der Speisen, das Servieren am Tisch bzw. das Präsentieren der Speisen am Buffet und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche, bzw. des Veranstaltungsortes. Die von Go Cook eingekauften Waren und Hilfsstoffe welche für die Veranstaltung benötigt werden, sind und bleiben Eigentum von Go Cook, ausgenommen sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung zubereiteten und präsentierten Speisen. Der Kunde ist verpflichtet, Go Cook eine geeignete Stelle bzw. geeignete Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen, um die Zubereitung des Angebotes zu ermöglichen. Anfallende Kosten (Strom, Wasser, etc.) sind vom Kunden zu tragen. Ausnahmen sind hiervon individuell abzusprechen.

 

§ 5 Berechnung / Bezahlung

Sämtliche Leistungen von Go Cook sind ohne jeden Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, soweit es nicht anderes vereinbart ist. Go Cook behält sich ausdrücklich vor eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages bei Buchungsbestätigen zu fordern. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe erhoben.

 

§ 6 Abnahme / Vertragsrücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich und bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei zulässig. Go Cook behält sich vor:

  • 8 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 10 % der Gesamtsumme,
  • 4 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 25 % der Gesamtsumme,
  • 1 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin die tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens jedoch 50 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Dies gilt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

§ 8 Verlust / Beschädigung von Mietgegenständen

Für Gegenstände und Utensilien, die Go Cook zur Durchführung des Auftrages dem Kunden zur Verfügung stellt (z.B. Servierplatten, Vorlegebesteck, Chafing Dishes etc.), obliegt dem Kunden die Pflicht, diese einwandfrei und vollständig zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Kosten für die Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Zusätzlich gemietetes Geschirr (Teller, Besteck, etc.) wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 25,00€ berechnet Der Kunde haftet für das Verhalten und Verschulden seiner Gäste.

 

§ 9 Haftungsausschluss

Go Cook haftet bei der Durchführung der Veranstaltung und den dabei evtl. entstehenden Beschädigungen der Räumlichkeiten des Kunden, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


§ 11 Erfüllungsort / Gerichtstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Olpe. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.

 

 
 
 
 
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